Es besteht eine Kostenübernahme von Fahrten durch Ihre Kasse, wenn Sie mindestens den Pflegegrad III oder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BI oder H besitzen.
Bitte denken Sie daran, Ihre gewünschte Fahrt vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. Für jede Beförderung ist ein gesetzlicher Eigenanteil von 10 % des Fahrpreises (mindestens 5,00 €,
höchstens 10,00 €) je Fahrt zu bezahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreien lassen.